Zivilrecht

Zivilrecht – Rechtsanwalt für Ihre privaten und geschäftlichen Angelegenheiten

Das Zivil­recht regelt die recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men und sons­ti­gen Orga­ni­sa­tio­nen und ist damit das „All­tags­recht“, mit dem vie­le Man­dan­ten regel­mä­ßig in Berüh­rung kom­men. Als Ihr Rechts­an­walt unter­stüt­ze ich Sie dabei, Ihre Rech­te effek­tiv durch­zu­set­zen und recht­li­che Kon­flik­te früh­zei­tig zu ver­mei­den, sei es im pri­va­ten oder im geschäft­li­chen Bereich.

Welche Bereiche deckt das Zivilrecht ab?

Zum Zivil­recht gehö­ren ins­be­son­de­re fol­gen­de Rechts­ge­bie­te, zu denen eine mei­ne Kanz­lei für Zivil­recht umfas­sen­de Bera­tung und Ver­tre­tung anbie­ten kann:

  • Ver­trags­recht (z. B. Kauf‑, Werk‑, Dienst- und Miet­ver­trä­ge)
  • Scha­dens­er­satz- und Haf­tungs­recht
  • Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht
  • Kauf­recht und Gewähr­leis­tungs­recht
  • Fami­li­en­recht (z. B. Unter­halt, Umgang, Sor­ge­recht)
  • Erbrecht (z. B. Tes­ta­men­te, Erb­fol­ge, Pflicht­teils­an­sprü­che)
  • For­de­rungs­ma­nage­ment und Inkas­so

Vertragsrecht und Haftung

Im Ver­trags­recht unter­stüt­ze ich Sie als Rechts­an­walt für Zivil­recht bei der Gestal­tung, Prü­fung und Durch­set­zung von Ver­trä­gen, um recht­li­che Risi­ken zu mini­mie­ren und spä­te­re Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den. Kommt es zu Pflicht­ver­let­zun­gen oder Schä­den, berät der Anwalt im Haf­tungs- und Scha­dens­er­satz­recht zu Ansprü­chen auf Ersatz von Ver­mö­gens­schä­den, Schmer­zens­geld oder Nut­zungs­aus­fall.

Miet‑, Kauf- und Verbraucherrecht

Im Miet­recht geht es häu­fig um Fra­gen zu Kün­di­gung, Miet­erhö­hung, Miet­min­de­rung oder Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen, bei denen ich als Rechts­an­walt die Inter­es­sen von Mie­tern oder Ver­mie­tern ver­tre­te. Das Kauf- und Gewähr­leis­tungs­recht betrifft ins­be­son­de­re Män­gel an gekauf­ten Waren oder Dienst­leis­tun­gen, Rück­tritts­rech­te, Nach­er­fül­lung sowie Rech­te von Ver­brau­chern im Online- und sta­tio­nä­ren Han­del. 

Erb- und Forderungsrecht

Im Erbrecht unter­stützt die Kanz­lei bei der Gestal­tung von Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen sowie bei der Durch­set­zung oder Abwehr von Erb- und Pflicht­teils­an­sprü­chen, wäh­rend im For­de­rungs­ma­nage­ment offe­ne For­de­run­gen effi­zi­ent gel­tend gemacht und titu­liert wer­den kön­nen.