Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und bildet den Rahmen für Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dabei, ihre Rechte zu kennen, Ansprüche durchzusetzen und Konflikte im Job rechtssicher zu lösen.
Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Themen, mit denen Mandanten im Berufsalltag typischerweise konfrontiert sind:
Ein zentraler Schwerpunkt ist die rechtssichere Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, einschließlich Klauseln zu Tätigkeit, Wettbewerbsverbot, Versetzung, Boni, Zielvereinbarungen und variabler Vergütung. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses geht es häufig um Fragen zu Arbeitszeit, Homeoffice-Regelungen, Lohnansprüchen, Urlaubsgewährung, Abmahnungen sowie zur Änderung von Arbeitsbedingungen durch Weisungen oder Änderungsverträge.
Besonders konfliktträchtig ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch ordentliche, außerordentliche (fristlose) oder Änderungskündigungen. Hier berate ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, sozialer Auswahl, Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sowie zu Verhandlungen über Abfindungen und die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und führe zielorientiert und verhandlungssicher Arbeitsgerichtsprozesse.
Das Arbeitsrecht bietet Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung etwa wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Behinderung und eröffnet Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zudem regelt es die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und anderen Arbeitnehmervertretungen, etwa Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit, Versetzungen, Betriebsänderungen sowie die Beteiligung bei Kündigungen.