Arbeitsrecht

Arbeitsrecht – Rechtsanwalt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Arbeits­recht regelt die recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern und bil­det den Rah­men für Abschluss, Durch­füh­rung und Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht unter­stüt­ze ich sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber dabei, ihre Rech­te zu ken­nen, Ansprü­che durch­zu­set­zen und Kon­flik­te im Job rechts­si­cher zu lösen.

Welche Bereiche deckt das Arbeitsrecht ab?

Das Arbeits­recht umfasst eine Viel­zahl von The­men, mit denen Man­dan­ten im Berufs­all­tag typi­scher­wei­se kon­fron­tiert sind:

  • Gestal­tung und Prü­fung von Arbeits­ver­trä­gen (Befris­tung, Pro­be­zeit, Teil­zeit)
  • Arbeits­be­din­gun­gen: Arbeits­zeit, Ver­gü­tung, Urlaub, Über­stun­den, Ver­set­zung, Home­of­fice
  • Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen: Kün­di­gung, Auf­he­bungs­ver­trag, Abfin­dung, Kün­di­gungs­schutz­kla­ge
  • Schutz beson­de­rer Grup­pen: Schwan­ge­re, Schwer­be­hin­der­te, Aus­zu­bil­den­de, Betriebs­rats­mit­glie­der
  • Mob­bing, Dis­kri­mi­nie­rung und Gleich­be­hand­lung am Arbeits­platz

Arbeitsvertrag und laufendes Arbeitsverhältnis

Ein zen­tra­ler Schwer­punkt ist die rechts­si­che­re Gestal­tung und Über­prü­fung von Arbeits­ver­trä­gen, ein­schließ­lich Klau­seln zu Tätig­keit, Wett­be­werbs­ver­bot, Ver­set­zung, Boni, Ziel­ver­ein­ba­run­gen und varia­bler Ver­gü­tung. Wäh­rend des lau­fen­den Arbeits­ver­hält­nis­ses geht es häu­fig um Fra­gen zu Arbeits­zeit, Home­of­fice-Rege­lun­gen, Lohn­an­sprü­chen, Urlaubs­ge­wäh­rung, Abmah­nun­gen sowie zur Ände­rung von Arbeits­be­din­gun­gen durch Wei­sun­gen oder Ände­rungs­ver­trä­ge.

Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung

Beson­ders kon­flikt­träch­tig ist die Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen durch ordent­li­che, außer­or­dent­li­che (frist­lo­se) oder Ände­rungs­kün­di­gun­gen. Hier bera­te ich als Fach­an­walt für Arbeits­recht zu Kün­di­gungs­fris­ten, Kün­di­gungs­schutz, sozia­ler Aus­wahl, Erfolgs­aus­sich­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge sowie zu Ver­hand­lun­gen über Abfin­dun­gen und die Gestal­tung von Auf­he­bungs­ver­trä­gen und füh­re ziel­ori­en­tiert und ver­hand­lungs­si­cher Arbeits­ge­richts­pro­zes­se.

Mobbing, Diskriminierung und betriebliche Mitbestimmung

Das Arbeits­recht bie­tet Schutz vor Mob­bing, sexu­el­ler Beläs­ti­gung und Dis­kri­mi­nie­rung etwa wegen Geschlecht, Alter, Her­kunft, Reli­gi­on oder Behin­de­rung und eröff­net Ansprü­che auf Unter­las­sung, Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld. Zudem regelt es die Rech­te und Pflich­ten von Betriebs­rä­ten und ande­ren Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen, etwa Mit­be­stim­mungs­rech­te bei Arbeits­zeit, Ver­set­zun­gen, Betriebs­än­de­run­gen sowie die Betei­li­gung bei Kün­di­gun­gen.