Das Verkehrszivilrecht regelt alle Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, insbesondere Schadensersatz‑, Schmerzensgeld- und Nutzungsausfallansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung. Als Anwalt für Verkehrsrecht übernehme ich die vollständige Korrespondenz mit Versicherungen, prüfe Haftungsquoten und sorge dafür, dass Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen- oder Haushaltsführungsschaden korrekt berücksichtigt und geltend gemacht werden.
Zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gehören typische Vorwürfe wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer, Abstandsverstöße oder Missachtung der Vorfahrt. Als Rechtsanwalt prüfe ich Messprotokolle und Beweismittel, bewerte die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und setze mich für die Vermeidung von Punkten in Flensburg oder eines Fahrverbots ein.
Das Verkehrsstrafrecht betrifft schwerwiegendere Vorwürfe wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Drogen im Straßenverkehr, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder fahrlässige Körperverletzung nach Unfällen. Hier geht es häufig um die Verteidigung im Strafverfahren, die Vermeidung oder Verkürzung einer Führerscheinsperre und die Beratung zu medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.