Frank Jung­kunz



Rechts­an­walt
Fach­an­walt für Arbeits­recht

Arbeitsrecht

Das Arbeits­recht regelt die recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern und bil­det den Rah­men für Abschluss, Durch­füh­rung und Been­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen. Als Fach­an­walt für Arbeits­recht unter­stüt­ze ich sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber dabei, ihre Rech­te zu ken­nen, Ansprü­che durch­zu­set­zen und Kon­flik­te im Job rechts­si­cher zu lösen.

Zivilrecht

Das Zivil­recht regelt die recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men und sons­ti­gen Orga­ni­sa­tio­nen und ist damit das „All­tags­recht“, mit dem vie­le Man­dan­ten regel­mä­ßig in Berüh­rung kom­men. Als Ihr Rechts­an­walt unter­stüt­ze ich Sie dabei, Ihre Rech­te effek­tiv durch­zu­set­zen und recht­li­che Kon­flik­te früh­zei­tig zu ver­mei­den, sei es im pri­va­ten oder im geschäft­li­chen Bereich.

Verkehrsrecht

Das Ver­kehrs­zi­vil­recht regelt alle Ansprü­che nach einem Ver­kehrs­un­fall, ins­be­son­de­re Schadensersatz‑, Schmer­zens­geld- und Nut­zungs­aus­fall­an­sprü­che gegen­über dem Unfall­geg­ner und des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Als Anwalt für Ver­kehrs­recht über­neh­me ich die voll­stän­di­ge Kor­re­spon­denz mit Ver­si­che­run­gen, prü­fe Haf­tungs­quo­ten und sor­ge dafür, dass Repa­ra­tur­kos­ten, Wert­min­de­rung, Miet­wa­gen- oder Haus­halts­füh­rungs­scha­den kor­rekt berück­sich­tigt und gel­tend gemacht wer­den.

Strafrecht

Das Straf­recht zählt zu den zen­tra­len Berei­chen des deut­schen Rechts­sys­tems und greift immer dann, wenn jemand einer Straf­tat beschul­digt wird. Als Rechts­an­walt für Straf­recht ste­he ich mei­nen Man­dan­ten in allen Pha­sen des Straf­ver­fah­rens zur Sei­te – von der poli­zei­li­chen Ver­neh­mung bis zur gericht­li­chen Haupt­ver­hand­lung.

Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt Frank Jungkunz,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als spe­zia­li­sier­ter Ansprech­part­ner unter­stüt­ze ich Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber in allen Fra­gen rund um Kün­di­gung, Abmah­nung, Arbeits­ver­trag, Auf­he­bungs­ver­trag, Arbeits­zeit und Ver­gü­tung – klar, ver­ständ­lich und auf den Punkt. Ob Sie kurz­fris­tig Unter­stüt­zung bei einer Kün­di­gung benö­ti­gen, Ihre Ver­trä­ge rechts­si­cher gestal­ten wol­len oder lau­fend arbeits­recht­li­che Bera­tung suchen: Gemein­sam fin­den wir einen Weg, der zu Ihrer Situa­ti­on passt.

Dar­über hin­aus lie­gen die Schwer­punk­te mei­ner Tätig­keit ins­be­son­de­re im Bereich des Zivil­rechts, des Ver­kehrs­rechts und des Straf­rechts.

Im Mit­tel­punkt ste­hen dabei drei Din­ge: trans­pa­ren­te Bera­tung, rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung Ihrer Chan­cen und eine lösungs­ori­en­tier­te Stra­te­gie – sei es bei der Gestal­tung von Ver­trä­gen, der Ver­mei­dung von Kon­flik­ten oder der kon­se­quen­ten Durch­set­zung Ihrer Rech­te vor Gericht.


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Kanzlei

Frank Jungkunz

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Gebo­ren: 31,12,1971 in Kro­nach, ver­hei­ra­tet, zwei Kin­der

Bil­dungs­weg:

  • Abitur: Kas­par-Zeuß-Gym­na­si­um in Kro­nach
  • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten: Uni­ver­si­tät Bay­reuth
  • Refe­ren­da­ri­at: Bezirk des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg
  • Zwei­tes Juris­ti­sches Staats­examen: 1999
  • Zuge­las­sen als Rechts­an­walt: 1999, seit­dem als Rechts­an­walt in Kro­nach

Spe­zia­li­sie­rung: Fach­an­walt für Arbeits­recht 2025

Kanz­lei­grün­dung: In Kro­nach 2026

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